Die Kündigung der Geschäftsbeziehung zu kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die HSH Nordbank stößt auf Unverständnis in der FDP-Bürgerschaftsfraktion.
Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Thomas-Sönke Kluth:
„Es ergeben sich aus der EU-Beihilfeentscheidung keinerlei Auflagen für eine Aufgabe des Geschäftsfeldes der kleinen und mittleren Unternehmen durch die HSH Nordbank. Auch von einer Umsatzgrenze von 50 Millionen ist weder im Geschäftsmodell noch in den Begründungen der EU-Kommission die Rede.
In der allgemeinen Beschreibung des geänderten Umstrukturierungsplans in der Beihilfeentscheidung ist explizit von einer ‚Neuausrichtung auf eine lebensfähige Kernbank durch erhebliche Verringerung der Vermögenswerte, Stärkung des Regionalgeschäfts (Firmenkundengeschäft in Deutschland, Immobiliengeschäft in Deutschland und Private Banking)‘ die Rede.
Weiterhin heißt es: ‚Die regionale Ausrichtung umfasst insbesondere das norddeutsche Firmen- und Privatkundengeschäft, das Immobiliengeschäft sowie das Sparkassengeschäft‘. Bisher sprachen die Verantwortlichen der HSH Nordbank kontinuierlich von einer Ausweitung des Neugeschäfts. Davon ist nun offenkundig keine Rede mehr.
Mit den Kündigungen der Geschäftsbeziehungen zum klassischen Mittelstand schwächt die HSH ihr eigenes Rückgrat und riskiert den Erfolg der Neuausrichtung auf eine Regionalbank. Vor diesem Hintergrund stellt sich einmal mehr die Frage, wozu die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein eine Landesbank noch brauchen.“