Doppelleistungen müssen vermieden werden
Zu dem aktuellen FDP-Antrag (Drs. 21/5070) „Ausgabe von Doppelleistungen unterbinden“, der heute in der Bürgerschaft behandelt wird, erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Jennyfer Dutschke:
„Es ist schwer vermittelbar, dass SGB II-Leistungsempfänger, die in Erstaufnahmen leben, zwar vollversorgt werden, aber gleichzeitig den vollen Hartz IV-Satz bekommen. Wir fordern den Senat deshalb auf, hier schnellstens zu einer Lösung zu kommen, die den Bezug von Doppelleistungen unterbindet. Dies ist möglich, indem Empfänger von SGB II-Leistungen beispielsweise einen angemessenen Kostenbeitrag für in Anspruch genommene Mahlzeiten zahlen oder möglichst schnell in Folgeunterkünfte verlegt werden.
Die kürzlich auf Bundesebene geschaffene Lösung, einen Teil der Leistungen pauschal einzubehalten, sehen wir kritisch. Denn sie führt zu einer Einschränkung der Selbstbestimmung und folglich wieder zu einer Ungleichbehandlung.
Doch zunächst gilt: Der Senat muss dringend Klarheit schaffen, welche Bewohner in welchen Erstaufnahmen betroffenen sind. Denn die Situation verstetigt sich: Wenn im Ankunftszentrum in Meiendorf Asylentscheidungen tatsächlich binnen weniger Tage fallen, steigt die Zahl der Doppelleistungsbezieher rasant an.“
Hintergrund
Schutzsuchende werden in Hamburg mangels ausreichender Plätze in Folgeunterkünften in Erstaufnahmen untergebracht, auch wenn ihnen als sogenannte Überresidenten ein Platz in der Folgeunterbringung zustünde. Sobald ein Asylsuchender als Flüchtling anerkannt ist, erhält er Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – also Hartz IV. Doch auch anerkannte Flüchtlinge werden mangels Plätzen in der Folgeunterkunft vielfach in Erstaufnahmen untergebracht. Der signifikante Unterschied: In Erstaufnahmen gilt Vollversorgung mit Essen und Trinken. In der Folgeunterbringung müssen sich die Bewohner selbst versorgen.
Anerkannte Flüchtlinge in Erstaufnahmen erhalten aber den kompletten Hartz IV-Satz und bekommen zeitgleich nach wie vor die Vollversorgung, wie sie in Erstaufnahmen üblich ist. Folglich werden sie doppelt unterstützt, beziehen also Doppelleistungen. Der Senat hat weder einen Überblick, wie viele SGB II-Leistungsempfänger in Erstaufnahmen leben, noch in welchem Umfang Kosten für den Bezug von Doppelleistungen entstanden sind (Vgl. Schriftliche Kleine Anfragen 21/4153, 21/4238, 21/4843).